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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausnahmegenehmigung für Soandersignal | 62 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 561899 | ||
Datum | 03.06.2009 23:22 MSG-Nr: [ 561899 ] | 11786 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer also faktisch Wegerechtsfahrt ohne Sonderrechte ... Da hab ich wohl am Thema vorbeigelesen, Sorry. Zu der Thematik 38er Fahrzeug ohne explizite Nennung im 35 sagt mein Kommentar: Dass das Wegerechtsfahrzeug grundsätzlich an die Verkehrsregeln gebunden sei, nur dürfen andere Verkehrsteilnehmer ihre Vorrechte, z.B. Grün einer Ampel, Vorfahrt nicht wahrnehmen. Eine Befreiung von der StVO sei nur unter dem Regime des § 35 StVO gegeben. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | ||||
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