News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausnahmegenehmigung für Soandersignal | 62 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 561935 | ||
Datum | 04.06.2009 10:46 MSG-Nr: [ 561935 ] | 11711 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer Es ging hier um Fahrzeuge, die mit Blauhorn und Martinlicht ausgestattet sind aber nicht im § 35 StVO erwähnt sind - z.B. Notfallmanager Bahn, Notdienst Gasversorger u.ä., also faktisch Wegerechtsfahrt ohne Sonderrechte ... Was aber die Rechtsprechung schon lange geheilt hat. Ich kann mich aus dem Bauch heraus an min. zwei Urteile zu diesem Themenkomplex erinnern. Vielleicht kann jemand der noch Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken und Kommentare hat man suchen lassen. Grundtenor: Natürlich darf der, der eine SoSi-Anlage genehmigt bekommen hat auch von der StVO abweichen dadiese sonst nicht genutzt werden kann. Wenn nicht über §35 StVO dann über den rechtfertigenden Notstand. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|