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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 561947 | ||
Datum | 04.06.2009 11:32 MSG-Nr: [ 561947 ] | 46727 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Kopp Ein neueres Gerichtsurteil hat allerdings die Umlage von Vorhaltekosten auf die Einsätze für rechtswidrig befunden, es dürfen also nur die tatsächlich entstandenen Kosten für die Dauer des Einsatzes berechnet werden. Zieht man das konsequent durch, komm ich da in meinem Bereich auf Kostensätze, die das Schreiben der Rechnung teuerer machen als den Betrag, der abgerechnet wird... Hallo Christian, sehr schön, dass Du das hier anführst. Das war auch bei uns die Grundlage für die neue Richtlinie, weshalb ich auch in vorgenenden Beiträgen immer wieder auf die rechtswidrige Berechnung der Vorhaltekosten eingegangen bin. Und ja, auch bei uns hat es darauf hin in der Helferschaft die gleichen Gedanken gegeben, wonach nur noch der überleben kann, der möglichst keine Einsätze hat, da die Kostensätze jetzt nicht mehr kostendeckend sind. Gruss Jürgen Wenzel Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | ||||
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