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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 562238 | ||
Datum | 05.06.2009 14:40 MSG-Nr: [ 562238 ] | 46189 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler Ihr widerspricht euch selber?! Jürgen Wenzel behauptet das das eine KANN-Rechnung ist und es Anweisungen gibt, demzufolge keine Rechnung gestellt werden soll. Beides aber oberflächlich gesehen gilt das hier: Wenn der Anforder keinem Dritten eine Rechnung stellt, verzichten wir auf die in Rechnung gestellten Kosten. Das ganze ist aber mit Papierkram verbunden (Wir leben ja in Deutschland) und deshalb in der Praxis ein wenig komplexer. OK? Gruß Martin http://www.thw-neuss.de | ||||
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