Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Feuerwehr-TÜV - korrekte Bezeichnung? | 40 Beiträge |
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 562262 |
Datum | 05.06.2009 15:24 MSG-Nr: [ 562262 ] | 11621 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
So oder ähnlich gibt es das als Dienstleistung in jedem Bundesland, entweder durch die Landesfeuerwehrschulen (hier z.B. RLP "Landes Prüfdienst") oder durch private Dienstleister wie TüV, Dekra etc..
Ist das dann als freiwillige Maßnahme der Gemeinden zu sehen oder gibt's dafür eine rechtliche Grundlage Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich durch die einschlägigen UVV, Regeln der Technik, Normen und was es sonst noch alles gibt. Kann die Gemeinde das nicht (z.B. durch "billige Freiwillige" muss die Leistung eben eingekauft werden...einfach ausgedrückt
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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