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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung in WGA und RDA wo zwingend vorgeschrieben? | 33 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 563056 | ||
Datum | 09.06.2009 23:40 MSG-Nr: [ 563056 ] | 14044 x gelesen | ||
Hi zusammen, mal interessehalber: Wo ist denn bei FFen die Ausbildung neuer AGT in einer WGA und anschließend in der RDA bereits zwingend vorgeschrieben, d.h. wo gehört Realbrandausbidlung unbedingt zum Ausbildungsgang von AGT? Ich bin gespannt ;-) mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | ||||
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