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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Köln: Polizeifahrzeug in Fußgägnergruppe - 5 Verletzte | 43 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 563240 | ||
Datum | 11.06.2009 00:16 MSG-Nr: [ 563240 ] | 5838 x gelesen | ||
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Hallo Katja, interessant ist in dem Zeitungsartikel die Begründung zur Verurteilung des Beifahrers. """""Der 26 Jahre alte Beifahrer hätte als Vorgesetzter darauf achten müssen, dass sein Kollege die Vorschriften einhält.""""" Mir ist kein Urteil von Unfällen mit Feuerwehr- oder Rettungsdienstfahrzeugen bekannt, wo dies ebenso zur Anwendung kam und der Beifahrer (in der Regel der Vorgesetzte) mit verurteilt wurde. Kann dieses Urteil im Grundsatz 1:1 auf die Feuerwehr/Rettungsdienst übertragen werden? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | ||||
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