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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Köln: Polizeifahrzeug in Fußgägnergruppe - 5 Verletzte | 43 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 563242 | ||
Datum | 11.06.2009 06:49 MSG-Nr: [ 563242 ] | 5853 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Kann dieses Urteil im Grundsatz 1:1 auf die Feuerwehr/Rettungsdienst übertragen werden? Sofern der FahrzeugFÜHRER daneben sitzt: Selbstverständlich! Ich hoffe, das ist Teil so ziemlich jeder StVO-Belehrung... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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