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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Disziplinare Maßnahmen in der Feuerwehr | 9 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 563311 | ||
Datum | 11.06.2009 13:42 MSG-Nr: [ 563311 ] | 5003 x gelesen | ||
Geschrieben von Greiner Markus Gibt es hierüber eine ZDV oder ein anders geartetes Skriptum?? Nein .. Geschrieben von Greiner Markus
Im Zweifelsfall Art 6 Abs 4 Bay FwG (4) 1 Der Feuerwehrkommandant muß einen Feuerwehrdienstleistenden, der die Eignung für den Feuerwehrdienst ganz oder teilweise verloren hat, in entsprechendem Umfang vom Feuerwehrdienst entbinden. 2 Er kann einen Feuerwehrdienstleistenden, der seine Dienstpflichten gröblich verletzt, vom Feuerwehrdienst ausschließen; hiervon ist die Gemeinde zu unterrichten. oder die Satzung der Feuerwehr Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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