alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDisziplinare Maßnahmen in der Feuerwehr9 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 563318
Datum11.06.2009 14:01      MSG-Nr: [ 563318 ]4650 x gelesen

Geschrieben von Greiner Markuswas versteht man unter gröblich verletzt???

Das ist ja das schöne an solchen Gummiparagraphen.

Die Saarländische Brandschutzmustersatzung sieht vor:

infolge einer sonstigen Pflichtverletzung oder wegen Begehung einer Straftat nicht mehr würdig erscheint, den Feuerwehrdienst zu verrichten.

Quelle

Wobei dort die Straftat neu hinzugekommen ist.

Geschrieben von Greiner Markushast du da evtl. ein beispiel??

Ungenehmigte private Nutzung von Material in größerem Umfang..

Mach du mal eins ?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 11.06.2009 13:37 Mark7us 7G., Kochel am See
 11.06.2009 13:42 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.06.2009 13:55 Mark7us 7G., Kochel am See
 11.06.2009 14:01 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.06.2009 15:31 Mark7us 7G., Kochel am See
 11.06.2009 15:34 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.06.2009 15:41 Jose7f M7., Bad Urach
 11.06.2009 15:50 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
 21.06.2009 22:07 Pete7r B7., Weißenthurm

0.136


Disziplinare Maßnahmen in der Feuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt