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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Disziplinare Maßnahmen in der Feuerwehr | 9 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 563318 | ||
Datum | 11.06.2009 14:01 MSG-Nr: [ 563318 ] | 4650 x gelesen | ||
Geschrieben von Greiner Markus was versteht man unter gröblich verletzt??? Das ist ja das schöne an solchen Gummiparagraphen. Die Saarländische Brandschutzmustersatzung sieht vor: infolge einer sonstigen Pflichtverletzung oder wegen Begehung einer Straftat nicht mehr würdig erscheint, den Feuerwehrdienst zu verrichten. Quelle Wobei dort die Straftat neu hinzugekommen ist. Geschrieben von Greiner Markus hast du da evtl. ein beispiel?? Ungenehmigte private Nutzung von Material in größerem Umfang.. Mach du mal eins ? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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