Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Disziplinare Maßnahmen in der Feuerwehr | 9 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen | 563357 |
Datum | 11.06.2009 15:50 MSG-Nr: [ 563357 ] | 4297 x gelesen |
Staatliche Feuerwehrschule
Staatliche Feuerwehrschule
Hallo Markus,
das kann durchaus disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen....so einfach geht das nämlich nicht.
Geschrieben von Greiner Markusgehört das Buchen von Schulungen an der SFS für interessierte Kameraden,
ohne den 1.Kdt zu fragen auch dazu?? Der 2.te wurde informiert.....;-)
Was heisst informiert? Hat er die Anmeldung unterschrieben? Hat er sich mit dem ersten Kdt. abgestimmt?
Normalerweise muss die Anmeldung zur SFS vom Kommandanten unterschrieben / genehmigt sein. Nur in Ausnahmefällen (Vertretungsfall) kann dies durch den 2. Kdt. erfolgen.
Der 2. Kdt. muss sich hierbei zwingend mit dem ersten Kdt. abstimmen -> da hängt ja noch mehr dran als nur das "Ja" zur Teilnahme, es muss auch das Budget für den Kostenersatz / Verdienstausfall bei der Gemeinde vorhanden (geplant) sein.
Ich würde mich als Kdt. herzhaft bedanken wenn jemand willkürlich meine Budgetplanung zerschiesst.
MkG MB
Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.
Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me
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