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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Köln: Polizeifahrzeug in Fußgägnergruppe - 5 Verletzte | 43 Beiträge | ||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 563380 | ||
Datum | 11.06.2009 16:37 MSG-Nr: [ 563380 ] | 5708 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Regelmäßig wurde von vielen Beitragsschreibern darauf hingewiesen, das der Fahrzeugführer entscheidet ob mit oder ohne Sonderrechte gefahren wird und sich der ansonsten aus den Angelegenheiten des Fahrzeugfahrers herauszuhalten hat. Nun ja, ich kenne einen Fahrzeugfüher, der (vor etlichen Jahren) einem Maschinisten auf Alarmfahrt befohlen hat, anzuhalten und er hat diesen mit einem anderen MA (aus dem Mannschaftsraum) abgelöst. Im Übrigen kenne ich es von hier aus der (MA-)Ausbildung auch so, wie es A. Bräutigam beschrieben hat (Mitverantwortung Fzg-führer), z.B. MUSS dieser sogar eingreifen, wenn ein MA in unverantwortlicher Weise ein Fw-KFZ führt. MkG, Sven | ||||
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