Rubrik | Einsatz |
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Thema | Köln: Polizeifahrzeug in Fußgägnergruppe - 5 Verletzte | 43 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 563399 |
Datum | 11.06.2009 18:06 MSG-Nr: [ 563399 ] | 5558 x gelesen |
Infos: | 11.06.09 § 357 StGB 16.07.08 11.07.08 Pressemeldung der Pressestelle des Polizeipräsidiums Köln 09.07.08 Pressemeldung der Pressestelle des Polizeipräsidiums Köln
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In my Opinion = meiner Meinung nach
Geschrieben von Jago HexelDie Strafe ist IMO mehr als lachhaft, wenn man bedenkt, dass die Herren mit 70 km/h OHNE Horn über eine rote Ampel gefahren sind...
Ich halte den Strafbefehl, wenn er denn rechtskräftig wird, für eine vollkommen normale Ahndung eines Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung; zumindest, wenn man die näheren Umstände und das Unfallgeschehen nicht außer Acht lässt.
Ich behaupte sogar, dass jeder normale Bürger, der mit seinem Privat-Pkw das rote Lichtzeichen der Lichtsignalanlage nicht beachtet, dadurch einen ähnlichen Unfall verursacht und auch seine Geschwindigkeit oberhalb des zulässigen Bereiches gewählt hätte, weniger zu zahlen hätte, als in diesem Falle die Kollegen. Hier spielt meiner Meinung nach eindeutig die berufliche Tätigkeit eine nicht von der Hand zu weisende Rolle.
MfG Sven R.
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
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