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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Köln: Polizeifahrzeug in Fußgägnergruppe - 5 Verletzte | 43 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 563405 | ||
Datum | 11.06.2009 18:17 MSG-Nr: [ 563405 ] | 5589 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Bössel Im Übrigen kenne ich es von hier aus der (MA-)Ausbildung auch so, wie es A. Bräutigam beschrieben hat (Mitverantwortung Fzg-führer), z.B. MUSS dieser sogar eingreifen, wenn ein MA in unverantwortlicher Weise ein Fw-KFZ führt. Leute, das ist doch 1. Stunde, 5. Minute, des Gruppenführerlehrgangs. der GF ist für alles (mit)verantwortlich, was die Gruppe tut oder lässt. Warum sollte es da nun gerade beim Führen des Fahrzeugs (im Sinne von Fahren) eine Besonderheit geben? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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