Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Köln: Polizeifahrzeug in Fußgägnergruppe - 5 Verletzte | 43 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 563430 |
Datum | 11.06.2009 22:08 MSG-Nr: [ 563430 ] | 5460 x gelesen |
Infos: | 11.06.09 § 357 StGB 16.07.08 11.07.08 Pressemeldung der Pressestelle des Polizeipräsidiums Köln 09.07.08 Pressemeldung der Pressestelle des Polizeipräsidiums Köln
|
Geschrieben von Dietmar ReimerMuß man Jurist sein, um den Satz zu verstehen?
ja
Aus einem jura-Forum:
Das "verwirken" im Sinne von "sich eine Strafe zuziehen", also mit reflexiver (?) Bedeutung, läßt sich kaum mit einer anderen Konstruktion ersetzen, auch wenn es etwas altmodisch klingen mag.
Das Problem ist leider, daß, auch und gerade, im juristischen Sprachgebrauch "verwirken" im Kontext mit Rechten fast die gegenteilige Bedeutung hat, nämlich "ein Recht verlieren" (vergl. hierzu den Wiki-Link von puffin).
Etwaige Einträge sind deshalb nur mit Kontext und Erläuterung für Natives verständlich.
eine Strafe verwirken (sich eine Strafe zuziehen)
ein Recht verwirken (ein Recht verlieren)
Gruß
A.
Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|