Rubrik | Feuerwehrverbände |
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Thema | Will Nds Fahrzeuge kaufen?! | 55 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 563530 |
Datum | 12.06.2009 11:34 MSG-Nr: [ 563530 ] | 11025 x gelesen |
Brandschutzbedarfsplan
Brandschutzbedarfsplan
Brandschutzbedarfsplan
Hallo,
geschrieben von Thomas Glauer:
In der Sulinger Zeitung war zu lesen: Sinngemäß: Die MindeststärkeVO soll in Zukunft noch flexibler gehandhabt werden. Laut Schünemann. Was das wohl wieder gibt ?!
Geschrieben von Thorben Gruhl:
Ja, sagte die PolDir zum Jahreswechsel auch schon. Allerdings kennen die inzwischen auch BSBP. Möglicherweise heißt es nur, dass man die MindStVO hinsichtlich der Fahrzeuge durch BSBP ablöst oder als Alternative darstellt.
Da habe ich gestern auch erstmalig (na ja, nicht so ganz, aber halt konkret) von gehört, Sachstand:
Die (alten) Mindeststärke-, Dienstgrad- sowie Dienstbekleidungs-VO sollen in einer Feuerwehr- oder Feuerwehrorganisations-VO zusammengefaßt werden, bzw. werden zusammengefaßt - der Entwurf liegt nun zur Stellungnahme vor.
Von dem, was ich gestern schon konkret gehört habe: BSBP wird (wohl) Alternative zur "starren" Mindeststärke, wird ein BSBP aufgestellt, darf wohl sogar noch die ohnehin schon leicht aufgweichte Mindeststärke unterschritten werden. Dies nur mal als kleiner Vorgeschmack, da der Entwurf jetzt raus ist, wird er (hier) sicherlich auch demnächst Thema... ;-)
Gruß
Daniel
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