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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Will Nds Fahrzeuge kaufen?! | 55 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8L., Lengede/Broistedt / | 563553 | ||
Datum | 12.06.2009 13:29 MSG-Nr: [ 563553 ] | 10905 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel Ruhland Von dem, was ich gestern schon konkret gehört habe: BSBP wird (wohl) Alternative zur "starren" Mindeststärke, wird ein BSBP aufgestellt, darf wohl sogar noch die ohnehin schon leicht aufgweichte Mindeststärke unterschritten werden. Das Unterschreiten der MindestStVO ist mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde schon jetzt möglich, als Beispiel fällt mir da eine Gemeinde südöstlich von Dir ein. Ich könnte mir vorstellen, daß einige Kommunen beide Varianten durchrechnen und sich dann für die kostengünstigere entscheiden. Was passiert, wenn der BSBP ergibt, daß die MindestStVO nicht ausreicht? Wie ist der BSBP definiert? Orientiert sich dieser an dem Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan der Region Hannover? Gruß Olli Abenteuer ist das Ergebnis schlechter Planung | ||||
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