Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Kennt jemand die Problematik von WF zu BF zu wechseln? | 19 Beiträge |
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 563719 |
Datum | 13.06.2009 09:17 MSG-Nr: [ 563719 ] | 15992 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Hallo,
kann dein Problem nicht ganz nachvollziehen. Wenn der B I incl. der Laufbahnprüfung den landesrechtlichen Bestimmungen entspricht ist es Entscheidung der jeweiligen Einstellungsbehörde den Bewerber zu nehmen oder nicht. Wo die Ausbildung gemacht wurde kann hier nicht ausschlaggebend sein.
Bin mir aber ganz nicht im klaren was die Ausbildungsinhalte einer "Brandschutzfachkraft der Feuerwehrschule in Bayern" sind. Sind da alle Sonderausbildungen (z.B. Ma, ABC, RS usw.) enthalten?
Für die Übernahme von einer Werkfeuerwehr ins Beamtenverhältnis müssen natürlich auch die Anforderungen nach dem jeweiligen LBG/LVO Feu erfüllt sein. Hier wäre im Regelfall das Eintrittsalter und je nach Land z.B. NRW eine 2 jährige Tätigkeit bei einer Feuerwehr erforderlich. Diese 2 Jahre können auch als sonstiger Beschäftigter bei der neuen Dienststelle absolviert werden (quasi eine zusätzliche Probezeit als Angestellter). Danach ist dann die Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.
Letztendlich bleibt es aber eine Entscheidung der Einstellungsbehörde.
Gruß
Udo Walbrodt
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| 12.06.2009 16:45 |
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otto7 m.7, schweinfurt |
| 12.06.2009 17:15 |
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., Neuburg | |