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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Bundesrat: Keine Gefahrenabwehr durch THW | 15 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 563731 | ||
Datum | 13.06.2009 10:49 MSG-Nr: [ 563731 ] | 7822 x gelesen | ||
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Geschrieben von Frank Müller Wenn man sich jetzt noch einmal die Artikel zum "THW das beim Unwetter nicht alarmiert wurde" durchliest, kommt man wirklich immer mehr in die Richtung das einige eine Konkurrenzstellung zur Feuerwehr wünschen. Mag sein. Grundsätzlich wäre ja eine Regelung für "Alleineinsätze im Auftrag der zuständigen Behörde" - Klassiker sind Unwetterlagen - in Ordnung, weil da kein Einsatzleiter der zust. Behörde vor Ort ist, aber ich vermute mal stark, das wäre auch nach den bestehenden Regelungen machbar (und wird faktisch eh gemacht). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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