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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichten des Verkehrsteilnehmers nach § 38 I StVO | 7 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 565038 | ||
Datum | 20.06.2009 08:25 MSG-Nr: [ 565038 ] | 3311 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Katja Midunsky Der Verkehrsteilnehmer hat nach Ermöglichung der "freien Bahn" durch Einnahme einer neutralen Position so lange in dieser zu warten, bis eine künftige Störung des Fahrweges des Einsatzfahrzeugs durch ihn ausgeschlossen ist. Wenn er die eingenommene Position zu früh verlässt, um dem Einsatzfahrer eine vermeintlich bessere Fahrlinie zu ermöglichen kommt im Falle einer hierdurch entstandenen Kollision mit dem Einsatzfahrzeug die alleinige Haftung des Verkehrsteilnehmers in Betracht. Dazu gibt es auch ein passendes Video ... klick Gruß Markus | ||||
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