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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichten des Verkehrsteilnehmers nach § 38 I StVO | 7 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 565046 | ||
Datum | 20.06.2009 10:58 MSG-Nr: [ 565046 ] | 3002 x gelesen | ||
Ich habe lange über dieses Urteil nachgedacht und stelle fest das ich nicht schlau genug bin. Nach meinem Verständnis steht der Verkehrsteilnehmer ---ob wegen Einsatzfahrzeugen oder dem Milchmann sollte egal sein?--- nun möchte er sich wieder in Bewegung setzen und dabei muß er (jetzt mein Problem) immer dem rollenden Verkehr Vorrang gewähren. Durfte man sich jemals ohne Rücksichtnahme in den fließenden Verkehr einordnen? gab es mal eine andere Rechtsprechung? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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