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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPflichten des Verkehrsteilnehmers nach § 38 I StVO7 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW565046
Datum20.06.2009 10:58      MSG-Nr: [ 565046 ]3002 x gelesen

Ich habe lange über dieses Urteil nachgedacht und stelle fest das ich nicht schlau genug bin.

Nach meinem Verständnis steht der Verkehrsteilnehmer ---ob wegen Einsatzfahrzeugen oder dem Milchmann sollte egal sein?--- nun möchte er sich wieder in Bewegung setzen und dabei muß er (jetzt mein Problem) immer dem rollenden Verkehr Vorrang gewähren.
Durfte man sich jemals ohne Rücksichtnahme in den fließenden Verkehr einordnen?

gab es mal eine andere Rechtsprechung?


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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 19.06.2009 22:00 Katj7a R7., Köln
 20.06.2009 08:25 ., Bockenheim
 20.06.2009 10:58 Olf 7R., Hilbersdorf
 20.06.2009 10:58 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 20.06.2009 13:23 ., Westerwald
 20.06.2009 20:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 20.06.2009 20:52 Jens7 F.7, Wernau

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