Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Dichtlippe für Maske Dräger FPS 7000 | 11 Beiträge |
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 565055 |
Datum | 20.06.2009 12:02 MSG-Nr: [ 565055 ] | 3327 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Verkehrsunfall
Feuerwehrdienstvorschrift
Hier gibt es in der Regel mehrere Aspekte zu beachten,
zum einen (zumindest im rechtlichen Sinn der UVV'en so geregelt) hat der Unternehmer (Feuerwehr) den Mitarbeitern (Feuerwehrmann SB) die benötigte (passende) PSA den zu erwartenden Gefährdungen entsprechen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die ist in den meisten Fällen (Angebotene Atemschutzmasken verschiedener Hersteller) möglich.
Zum anderen zeigt der gesunde Menschenverstand und die Erfahrung, das einige (viele) ausgebildete Atemschutzgeräteträger den mentalen und körperlichen Anforderung im Einsatz/Heißausbildung/Notfalltraining usw. nicht einmal im Ansatz gewachsen sind. Da die Untersuchung G 26.3 nur in Bezug auf die allgemeinen gesundheitlichen Mindestanforderungen greift, zeigt und dies das die Belastungen im Feuerwehreinsatz um ein Vielfaches höher sind.
Hier sind auf jeden Fall die Führungskräfte gefragt nach besten Wissen und Gewissen nur die Atemschutzgeräteträger einzusetzen die den zu erwartenden Einsatzanforderungen entsprechen.
Beispiel aus der Praxis: VU mit eingeklemmter Person - Das Einsatzmittel der Wahl wäre hier der hydraulische Rettungssatz - da zu erwarten ist das dieses Gerät den Anforderungen enspricht.
Alternative zum o.g. Beispiel: Einsatz einer Brechstange - wird höchstwahrscheinlich nicht zum gewünschten Einsatzerfolg führen.
In Bezug auf die mitlerweile in der Praxis geänderten Anforderungen, wäre auch die FwDV 7 anzupassen. Da die unter Punkt 3 genannte Anforderung "körperlich geeignet zu sein" nur auf die G 26.3 abzielt und dies nicht der allgemeinen Praxis im Atemschutzeinsatz entspricht besteht hier Handlungsbedarf.
Sieht man sich die Zwischenbilanzen, des zur Zeit in Hessen durchlaufenden Brandübungscontainer Fire House an, wird man bei objektiver Betrachtung zum Ergebnis kommen, dass bei den Freiwilligen Feuerwehren in vielen Fällen in Bezug auf die momentan durchgeführte Atemschutzpraxis nicht auf die o.g. Anforderungen eingegangen wird.
Auf Standortebene fehlt in den meisten Fällen eine gewisse "Beratungsresistenz" und fehlendes praxisnahes Handeln, dass zu Handlungsweisen führt, die bei den einteretenden Einsatzlagen unweigerlich zum Komplettversagen der eingestzten Trupps führt.
Grµß Rüdiger
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