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Thema | Luxus für die Feuerwehr? | 69 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 566068 | |||
Datum | 25.06.2009 16:00 MSG-Nr: [ 566068 ] | 16776 x gelesen | |||
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Geschrieben von Thomas Middeke Das "nicht zu verstehen" ist verständlich, als Ratsherr ist es sein Recht (Pflicht möchte ich nicht schreiben), die Sachlage zu hinterfragen. Stimmt. Das machen wenn man ganz ehrlich ist (gerade in Bezug auf die Feuerwehr) zu wenige. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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