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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Unwetter/ Gewitter und Festzelte | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 566171 | ||
Datum | 26.06.2009 08:01 MSG-Nr: [ 566171 ] | 6741 x gelesen | ||
Hi, da das Aluminiumgerüst ein relativ guter Leiter ist, sollte ein Gewitter innerhalb des Zeltes relativ unkritisch sein. Grundsätzlich müssen alle fliegenden Bauten nach der Landesbauordnung genehmigt werden. Je nach Herstellervorgaben ist dabei eine Abnahme durch das Bauamt oder sogar durch einen Sachverständigen notwendig. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, z.B. für kleine Zelte. Der Hersteller legt eine maximale Windgeschwindigkeit fest, bis zu der das Zelt benutzt werden darf. Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | ||||
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