News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Unwetter/ Gewitter und Festzelte | 19 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 566330 | ||
Datum | 26.06.2009 18:20 MSG-Nr: [ 566330 ] | 5893 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Merkelbach Ich haben eine Frage und hoffe es kann mir jemand was genaueres dazu sagen, Hallo Jedes Zelt, was in irgendeiner Form vermietet wird(davon geh ich jetzt mal aus), hat ein sogenanntes Zeltbuch. Da steht eigentlich alles drin. Der Vermieter muss dir die Unterlagen darüber jeder Zeit vorlegen können. Da stehen Dinge wie Begehbarkeit oder Aufenthalt im Zelt bei jeglichen Windgeschwindigkeiten und wie es mit der Absicherung bei Blitzschlag aussieht. Ich kenn es so, dass die Zelte einen Blitzableiter augfgesetzt kriegen und das dann ganz normal funktioniert. Gruß Lutz Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|