Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Polizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB? | 55 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 566403 |
Datum | 27.06.2009 02:02 MSG-Nr: [ 566403 ] | 11213 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo!
Zunächst einmal stimme ich dir hierbei zu:
Geschrieben von Dietmar ReimerNicht jeder Unfallbeteiligte braucht einen RTW...
Geschrieben von Dietmar ReimerVon einer RTW Besatzung würde ich schon erwarten, dass sie einen RTW nicht prophylaktisch nachfordert, sondern sich erst mal über die tatsächliche Notwendigkeit Gedanken machen, und die Beteiligten in Augenschein nimmt,
Auch im Rettungsdienst kann man einer Lage hinterher laufen.
Bei 4 Unfallbeteiligten, davon einer bereits "auf Sicht" als "Verletzt" erkannt sind die Reserven bei einem RTW halt doch recht gering falls einer der anderen Unfallbeteiligten doch auch rettungsdienstlich versorgt werden muss.
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| 26.06.2009 21:20 |
![](b/null.gif) |
Jürg7en 7H., Herne |
| 26.06.2009 21:46 |
![](b/e.gif) |
., Negernbötel |
| 26.06.2009 22:14 |
![](b/e.gif) |
., Neuburg | |