Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566825 |
Datum | 28.06.2009 13:26 MSG-Nr: [ 566825 ] | 15754 x gelesen |
Einsatzleitwagen
Löschgruppenfahrzeug
Drehleiter mit Korb
Tanklöschfahrzeug
Hat glaube ich auch keiner geschrieben, daß FW-Leute bessere Leute sind.
Vielleicht muß man das öfters mal erwähnte "qualifizierte" in "fachlich qualifiziert" umschreiben damit eindeutig ausgesagt ist, daß Feuerwehrs hierfür diverse Ausbildungen machen und andere nicht. Strahlrohr kann ja theoretisch auch jeder halten. Hat nichts mit besser oder schlecher zu tun. Ich als Feuerwehrmann kann dafür nicht das was der Hausmeister (was ausschließlich als Synonym für "Nichtfeuerwehrmann" verstanden werden soll) kann.
Interessante Meinung, wenn auch hier kein rechtskräftiges Dokument genannt wird.
Ich habe das Problem damit, daß andere der Feuerwehr sagen (wollen) mit was sie kommen und tun sollen. Dann sollte man es anders machen:
1) Die Brandmeldeanlage wird nicht zu 112 sondern zu irgendeinem "Zuständigen" geschaltet. Der prüft und wenns wirklich brennt ruft der die Feuerwehr - fertig. Wie er das seiner Versicherung erklärt, wie hoch die Prämie wird, was die Baurechtsbehörde sagt, alles sein Problem - vielleicht kann er denen ja auch sagen was zu machen ist.
2) Will er direkt zur Feuerwehr geschaltet werden, muß er die "Regeln" der Feuerwehr anerkennen. Es können nicht andere "Chef" der Feuerwehr spielen. Die Feuerwehr reagiert mit einem normalen Läschzug aus ELW, LF, DLK, TLF mit Sicherheit nicht übermäßig, 2 taktische Gruppen sind für Firmenobjekte, Objekte besonderer Nutzung, Krankanhäuser, usw. sicherlich nicht zuviel ... !
3) Es wäre weiter zu überlegen, daß wenn keine korrekten Wartung und Inspektionen gemacht werden oder aber auch das Brandschutzkonzept nicht mehr mit der Nutzung stimmt, etc. und daraus ein Täuschungsalarm entsteht, das als Ordnungswidrigkeit mit entsprechender Geldstrafe geahndet wird, da man ja wissentlich einen Fehlalarm "provuziert" hat ... und und und.
Also da kann man weit gehen.
Ich denke die Feuerwehr kennt sich am besten aus und die Betreiber haben genügend technische Möglichkeiten die Fehlalarmqote auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
Danke für Deinen interessanten Beitrag.
M.
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