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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Das Wespennest - oder Arbeitsschutz im Ehrenamt | 78 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567916 | ||
Datum | 03.07.2009 13:53 MSG-Nr: [ 567916 ] | 24555 x gelesen | ||
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Geschrieben von Harald Hilpert Was ist den das für ein Erlass? Erlass des Bundesministers des Inneren über die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII vom 04.03.2004 Ist Grundlage für die Forderungen der Unfallversicherungsträger. Natürlich ist die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten notwendig - sofern diese so arbeiten können und dürfen, wie es auch im Gesetz vorgesehen ist. Aber frag doch mal herum, wie viele Sicherheitsbeauftragte es in ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern gibt, und wie viele davon ihre Aufgaben incl. ASA auch wahrnehmen (können). Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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