Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 567941 |
Datum | 03.07.2009 15:13 MSG-Nr: [ 567941 ] | 8068 x gelesen |
Geschrieben von Michael KohoutWas ich deute ist aber egal denn, die Nachfrage bei der Fahrerlaubnisbehörde an einem Beispiel:
Sprinter 3,5to darf ich mit Klasse B einen 0,75to Anhänger ziehen, also auch wenn mein Gespann dann 4,25to wiegt? (Wobei ich mit gleichem Wortlaut und der Betonung auf die resultierenden 4,25to angefragt habe)
Ergab ein lautes und deutliches: "Aber selbstverständlich"
Und wenn Du jetzt hier schaust, wird jeder wieder vollkommen verwirrt sein. Weil da steht nämlich zusammen bis 3.500 kg.
Und nun?
MfG Sven R.
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
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