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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Das Wespennest - oder Arbeitsschutz im Ehrenamt | 78 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 567979 | ||
Datum | 03.07.2009 16:23 MSG-Nr: [ 567979 ] | 24476 x gelesen | ||
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Geschrieben von Adrian Ridder nun ja, grundsätzlich gelten die Pflichten aus dem ArbSchG und ASiG auch für das Ehrenamt, insofern haben die (Kosten-)Verantwortlichen theoretisch da gar keine Wahl... wie das in praxi aussieht ist bekannt.Ganz so einfach ist es leider nicht, und hat schon zu unzähligen Diskussionen mit diversen Unfallversicherungsträgern und der DGUV geführt, ohne echtes Ergebnis (Stichworte z.B. Hep-Schutzimpfung für Ehrenamtliche im Sanitätsdienst, G26-Untersuchung für Maskenträger im KatS.) ArbSchG und ASiG gelten nunmal leider nur für Beschäftigte - und das sind Ehrenamtliche (meist, es gibt Ausnahmen) laut Definition nicht. Das staatliche Arbeitsschutzrecht kommt halt nur über den Umweg GUV-V A1 - Beurteilung der Arbeitsbedingungen - mit ins Spiel, mehr nicht und keine wirklich befriedigende Situation. Hier sind - eine politische Lösung ist nicht in Sicht - organisationsinterne Lösungen gefragt. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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