Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Das Wespennest - oder Arbeitsschutz im Ehrenamt | 78 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 568022 |
Datum | 03.07.2009 21:31 MSG-Nr: [ 568022 ] | 24439 x gelesen |
Infos: | 05.07.09 Leitfaden "In 17 Schritten zum Arbeitsschutzmanagement", IHK Mittlerer Niederrhein 04.07.09 StGB - SmS - Sicher mit System
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Geschrieben von Adrian RidderDenn es werden zwar die gleichen Anforderungen gestellt
M. E. jedoch lediglich nur auf dem Papier. Wenn die Umsetzung der Vorgaben auch tatsächlich erwartet und damit kontrolliert werden würde, müssten reihenweise Fälle bekannt sein, bei denen Kommunen/Feuerwehren von den zuständigen Unfallkassen auf die Finger geklopft bekommen haben. Eklatante Mängel sind teilweise sogar auf den ersten Blick sichtbar: z. B. im Bereich PSA. Sind solche Fälle bekannt (auch in der Folge von schweren Unfällen)? Gab es Konsequenzen für die Kommunen, bei denen durch unzureichende Schutzkleidung, FA z. B. schwerstbrandverletzt wurden (auf atemschutzunfaelle.eu findet man genügend Beispiele)? Mal als Gedankenspiel: Welche Konsequenzen hätten ähnlich geartete Fälle (schwere Verletztungen durch unzureichende PSA) in der freien Wirtschaft?
Dazu kommt dann noch, dass Unfallkassen in der Vergangenheit teilweise Unzulänglichkeiten in der Arbeitssicherheit noch aktiv unterstützt haben: Beispiel Wärmefenster, nicht erforderliche Überhosen usw.
MkG Sascha
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| 03.07.2009 10:01 |
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Udo 7B., Aichhalden | |