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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Das Wespennest - oder Arbeitsschutz im Ehrenamt | 78 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 568130 | ||
Datum | 05.07.2009 07:07 MSG-Nr: [ 568130 ] | 24234 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk Brokatzky Wenn jemand meint seine Stiefel in gewissen Situationen offen zu tragen, so ist es sein Problem wenn er den umknicken sollte (Erwachsene Menschen!). Wenn das in der Freizeit stattfindet: Ja. Im Dienst: Selbstverständlich NEIN. Den Termin der nächsten UVV-Unterweisung (natürlich nach allen Regeln der Erwachsenenbildung) kennt der Wachvorsteher. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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