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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPflichtaufgaben (war: Wie weit muß Wasser...6 Beiträge
AutorWolf8gan8g M8., Kerpen / NRW568360
Datum06.07.2009 16:12      MSG-Nr: [ 568360 ]3420 x gelesen

Geschrieben von Henning KochWas spricht gegen das Vorliegen eines Unglücksfalles, wenn ein Keller plötzlich mit Wasser vollläuft?

Für den Besitzer ist es bestimmt ein Unglücksfall. Aber nicht für die Feuerwehr im Sinne des FSHG.
Ich spreche hier von einem einzelnen Keller, der z.B. durch eine defekte Wasserleitung, Wasseruhr etc. vollgelaufen ist.

Geschrieben von Henning Koch
und was ändert sich da für den einzelnen Einsatz, wenn es mehrere bis viele davon gleichzeitig gibt?


In diesem Fall ist das Ereigniss in den meisten Fällen auf ein Unwetter zurück zu führen. Hier greift dann wiederum §1 FSHG (öffentlicher Notstand).

Gruß

Wolfgang



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 05.07.2009 22:32 Wolf7gan7g M7., Kerpen Wie weit muß Wasser bei Überfluten Keller abgepumpt werden?
 05.07.2009 22:48 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.07.2009 23:00 ., Dinslaken
 05.07.2009 23:04 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.07.2009 16:12 Wolf7gan7g M7., Kerpen
 06.07.2009 21:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.07.2009 21:25 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland

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