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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Pflichtaufgaben (war: Wie weit muß Wasser... | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional | 568446 | ||
Datum | 06.07.2009 21:25 MSG-Nr: [ 568446 ] | 3249 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Henning Koch Welche Eigenschaften muss ein Unglücksfall erfüllen, um gem. FSHG als solcher zugelten? Hierunter ist jedes Ereignis zu verstehen, das mit einer gewissen Plötzlichkeit eintritt und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bringt oder zu bringen droht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Gefahrenlage dem Gefährdeten von außen zugestoßen oder von seinem Willen hervorgerufen ist. Das Merkmal des "Unerwarteten" wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass den Betroffenen ein Verschulden am Schadenseintritt trifft und er die Gefahrenlage selbst herbeiführt (OVG NRW, Urteil vom 5. September 1985 - 2 A 3119/83 -, DÖV 1986, 120; Steegmann, a.a.O., § 1 FSHG Rdnr. 45 ff. m.w.N). MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | ||||
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