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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFunkscanner Nutzung erlaubt ? war: Feuerwehrgeilheit14 Beiträge
AutorPaul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt568848
Datum08.07.2009 13:26      MSG-Nr: [ 568848 ]4854 x gelesen

Ja und was?
Schlimm genug wenn sich eine Strafverfolgungsbehörde derart betätigt und ein fruchtloses Verfahren einleitet.
Schonmal darüber nachgedacht, dass man auch so die Behördenstatistik "führen" kann? Da fällt mir noch viel mehr ein.
Also tut mir leid, nur weil einer in ein Forum schreibt er hätte das Haus angezündet, das ich vor Tagen mit gelöscht habe, wäre ich nicht so umnachtet und hielte das für ein Geständnis.
Aber bitteschön. Die Gerichte sind beschäftigt und die Zunft der Rechtsgelehrten entgeht der Krise. Vielleicht ein Teil Konjunturpaket? ;)

Nö also mal ehrlich, Sonderfälle gibt es immer. Nur muss man sehen was am Ende dabei um die Fichte kommt.



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