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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | FA durch Stromschlag getötet | 114 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 569139 | ||
Datum | 09.07.2009 18:19 MSG-Nr: [ 569139 ] | 133622 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Themengruppe: | ||||
Moin, Geschrieben von Matthias Ott
Hmm, aktuelle DIN VDE 0105-100 mitsamt Änderung A1 spricht ausdrücklich davon, dass der Betreiber elektrischer anlagen diese in Ordnungsgemäßem Zustand zu halten und zu püfen hat. In der aktuellen Fassung wird das jetzt auch für Wohnbauten ausdrücklich so benannt. Unverbindliche Empfehlung in der Anmerkung dazu lautet auf zehn Jahre. wo die Prüfung der Betriebsmittel nur für den gewerblichen Bereich vorgeschrieben ist und Hausinstallationen nach meinem Kenntnisstand vom EVU nur bei der ersten Inbetriebnahme regulär überprüft werden... Das EVU will in aller Regel nur von einem eingetragenen Installateur die Bestötigung, ass das alles korrekt errichtet wurde. Jetzt kannst ja mal überlegen, was bei den Baumarkt-EFH-im-Selbstbau-elektrisieren-Paketen durch den "Vertragsmeister" an tatsächlicher Prüfung stattfindet. Unterschreiben und fertig... Wenn dann noch der Zähler von 'nem Subunternehmer des EVU oder dem anmeldenden Installateur selbst gesetzt werden darf, bekommt ihn nicht mal ein EVUler irgendein Teil der Anlage zu Gesicht. Stromverbrauchsmessung wird ebenfalls politisch gewollt ausgelagert, da hat auch niemand interesse, ofensichtliche Mngel weiterzugeben. Alles unnötiger und unbezahlter Aufwand. Nachdem die Anlage erstmakl am laufen ist, interessiert dann sowieso niemanden mehr, was noch drangebastelt wird. Gerade im Altbau lustig. Aktuelle Verdrahtung kann man so halbwegs Laiensicher noch zusammenfrickeln. Nur hab mal zweiadriges TN-C-System mit unsheinbarer Nullungsbrücke direkt im Steckdoseneinsatz integriert. Einmal demontiert und um 180° (sieht ja auf den ersten Blick alles gleich aus...) und schon hat man 230V auf dem Schutzleiterkontakt... In der Schweiz ist man da wesentlich restriktiver. Verbindliche Prüfung alle 20 Jahre sowie Abnahme von Änderungen. Und das nicht durch den ausführenden Elektriker sondern den SEV himself oder ein nicht mit Errichtung und Betrieb der Anlage verbundenes Unternehmen, womit eine wesentlich bessere Objektivität erzielt wird, als wenn man sich selbst den einwandfreien Zustand bescheinigt. Geschrieben von Matthias Ott Jährlich einen Elektriker bestellen? Was soll der machen, wer bietet sowas an? Auftrag: Wiederholungprüfung nach DIN VDE 0105-100 A1 bzw. Erstprüfung nach 0100-600, sofern noch nicht durchgeführt. Problem dabei: Der Elektriker muss auch wissen, was er macht. Die Norm als Anleitung aufzufassen wird nicht viel brauchbares ergeben. E-Check geht in die selbe Richtung. Im Grunde isses eine solche Wiederholungsprüfung, von der Innung für ihre Mitglieder vermarktet. Inhaltlich kann es aber jede Elektrofachkraft als Wdh-Prüfung anbieten, nur um es E-Check nennen zu dürfen, muss man zumindest Innungsmitglied sein (ggf auch noch nen zusätzlichen Lizenzbetrag zahlen?). Leider ist der genaue Umfang des Echecks kaum ersichtlich. Die echeck-Page erzählt auch noch was von auch den vorhandenen Geräten. Nunja, kann man machen, dann ist man aber schnell bei mehrtägigen Aktionen, wenn es sorgfältig durchgeführt werden soll. Wichtig wäre hier, dass jeweils die 0105-100 als Prüfgrundlage für die Anlage auch im Protokoll bestätigt wird bzw. die 0701-0702 für ortsveränderliche Geräte, sofern denn gewünscht. Wobei jährlich wirklich ein wenig Paranoid ist. Halbwegs aktuelle Installation, ohne laienhafte Änderungen kann man schon ein paar lährchen vor sich hinwerkeln lassen. Kritisch ist ahnungslose Gebastel, insbesondere bei Altanlagen mit klassischer Nullung... Gruß, Thorben | ||||
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