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Mobile Radio Terminal, Bezeichnung für ein mobiles Funkgerät (Fahrzeugfunkgerät) im Digitalfunk
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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaDigitalfunk RLP, hier Ausstattung mit Endgeräten20 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW569267
Datum10.07.2009 08:08      MSG-Nr: [ 569267 ]4883 x gelesen

Geschrieben von Gerhard BayerZu deinem Problem: Wer soll den ohne Kommunikationsmittel darstehen, wenn vorne zwei MRTs sind ? Es wird - zumindest wenn das annähernd vernünftig kommuniziert wird - doch keiner dem Führer und den Ma sein MRT wegnehmen ? Und wer außer den beiden sollte ein FuG zur Kommunikation "nach oben" brauchen (abgesehen davon dass ich persönlich beim Gruppenfahrzeug 5 MRTs

erinnerst Du Dich noch an unsere Diskussion um die m.E. schlicht unnötige, gar unsinnige Übernahme englischer Abkürzungen für die Beschreibung dt. FuG? ;-)

Geschrieben von Gerhard BayerGruppenfahrzeug 5 MRTs für sinnvoll halte - leider die Norm z.Zt. noch da dagegen spricht)

die Norm sieht nach meinen Vorschlägen bei der Überarbeitung der alten Normen mittlerweile in den meisten (oder gar schon allen?) primären Löschfahrzeugen VIER analoge Handfunkgeräte (HFG) und ein Fahrzeugfunkgerät (FFG) vor.
Ich sehe keinen Anlass, das grundsätzlich zu ändern und werde natürlich das auch für den Digitalfunk vorschlagen. Wozu man aber die HFG jetzt schon ersetzen will/soll/muss hab ich noch nicht verstanden - v.a. da nicht, wo es funktionierende Kommunikatonskonzepte und v.a. Gebäudefunkanlagen gibt.
Ein weiteres HFG ist natürlich nicht schlecht (haben wir auch - v.a. für den Einsatz unter CSA hat dann der 2-er-ATr natürlich an jedem FA ein FuG, und trotzdem hat der Ma, GF, 2. Tr noch je ein HFG!), ist aber nicht Pflicht und nach bisherigen Diskussionen auch kaum mehrheitsfähig...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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