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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrlaubsanspruch7 Beiträge
AutorSven8 W.8, Hemer / NRW569728
Datum12.07.2009 21:21      MSG-Nr: [ 569728 ]3826 x gelesen

Geschrieben von Tom Müllerich habe da mal eine ganz dumme Frage.

...es gibt keine dummen Fragen

Geschrieben von Tom MüllerIch werde im September meinen Dienstherren wechseln

...ich im Oktober ;-)

Geschrieben von Tom MüllerWißt ihr vielleicht, wie es bei den Beamten (NRW) geregelt ist?

Hm, jetzt wo Du es sagst. Ich weiß es auch nicht genau. Laut "meinem" Dienstherren wird der Resturlaubanspruch mit zur neuen Dienststelle genommen.

Ich werde aber morgen bei der Verwaltung anrufen und mich dann richtig informieren. Das würde ich Dir auch empfehlen. Am besten bei der neuen :-))

Grüße, Sven

Meine (noch) Wache



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 12.07.2009 19:26 Tom 7M., Kerpen
 12.07.2009 20:04 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 12.07.2009 20:25 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.07.2009 18:11 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 12.07.2009 21:21 Sven7 W.7, Hemer
 13.07.2009 07:18 Feli7x V7., Bergisch Gladbach
 13.07.2009 08:15 ., Worms

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