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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urlaubsanspruch | 7 Beiträge | ||
Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 569728 | ||
Datum | 12.07.2009 21:21 MSG-Nr: [ 569728 ] | 3826 x gelesen | ||
Geschrieben von Tom Müller ich habe da mal eine ganz dumme Frage. ...es gibt keine dummen Fragen Geschrieben von Tom Müller Ich werde im September meinen Dienstherren wechseln ...ich im Oktober ;-) Geschrieben von Tom Müller Wißt ihr vielleicht, wie es bei den Beamten (NRW) geregelt ist? Hm, jetzt wo Du es sagst. Ich weiß es auch nicht genau. Laut "meinem" Dienstherren wird der Resturlaubanspruch mit zur neuen Dienststelle genommen. Ich werde aber morgen bei der Verwaltung anrufen und mich dann richtig informieren. Das würde ich Dir auch empfehlen. Am besten bei der neuen :-)) Grüße, Sven Meine (noch) Wache | ||||
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