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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 569893 | ||
Datum | 13.07.2009 18:13 MSG-Nr: [ 569893 ] | 8036 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Martin Kaiser und er das auch privat nutzen kann Was hat das damit zu tun? Muss man sich also auch beim AGT verpflichten weil man den ggf. beruflich nutzen kann? Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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