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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 569898 | ||
Datum | 13.07.2009 18:44 MSG-Nr: [ 569898 ] | 7957 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Martin Kaiser ich finde es richtig, dass grundsätzlich, wenn jemand auf Staatskosten (Steuergeld) den Führerschein macht oder sonst was, und er das auch privat nutzen kann, auch eine gewisse Gegenleistung bringen muß. Gilt das auch für den Truppführer/Gruppenführer oder den AGT-Lehrgang? Die eröffnen sogar neue berufliche Perspektiven (z. B. die Anstellung bei Werkfeuerwehren). Für was soll man den LKW Führerschein privat nutzen können? Nun gut, alle paar Jahre mal nen Umzug oder so fahren. Gibt's sonst noch was Relevantes, was eine mehrjährige Verpflichtungszeit im Verhältnis rechtfertigen würde? MkG Sascha | ||||
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