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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 569908 | ||
Datum | 13.07.2009 19:04 MSG-Nr: [ 569908 ] | 7696 x gelesen | ||
Bei uns in Magdeburg sind das 4 Jahre, die nach Bestehen der Prüfung anfangen zu zählen. Das unterschreibst Du auch und hast somit was schriftliches. Ich finde das auch vollkommen in Ordnung. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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