Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge |
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 569912 |
Datum | 13.07.2009 19:23 MSG-Nr: [ 569912 ] | 7837 x gelesen |
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Hallo,
Geschrieben von Sascha Tröger
Gilt das auch für den Truppführer/Gruppenführer oder den AGT-Lehrgang? Die eröffnen sogar neue berufliche Perspektiven (z. B. die Anstellung bei Werkfeuerwehren).
Warum sollte das das Gleiche sein?
Als Angestellter einer WF bist Du auch weiter Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Gefahrenabwehreinheit. Also ist das Steuergeld so schlecht nicht ausgegeben.
Für was soll man den LKW Führerschein privat nutzen können?
Kommt Zeit kommt Rat, schlecht ist es in einer Bewerbung erst mal nicht. Das ist doch gar nicht das Thema. Wo kann man denn noch so einfach kostenlos mit dem Lkw rumgurken? Und der Cx schließt den B mit ein, also warum überhaupt privat erst mal so was machen?
Welcher Spediteur bezahlt jemandem im Vorfeld eigentlich die Fahrerlaubnis (obwohl er mit dir dann doch Gewinn machen will)?
mkg hwk
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| 13.07.2009 16:57 |
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Kai 7R., RBK - NRW | |