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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 569949 | ||
Datum | 13.07.2009 20:12 MSG-Nr: [ 569949 ] | 7448 x gelesen | ||
Hallo, was heute geht (oder nicht), weiß ich nicht. Geschrieben von Michael Weyrich Auch werden die Kosten für eine kombinierte B/C-Ausbildung deutlich höher sein als die Klasse C-Ausbildung bei mehrjährigem Klasse B-Vorbesitz. Warum? Die Theorie von C wird doch keine B-Fragen ausklammern können. Natürlich ist C komplexer und sollte auch für B reichen? Natürlich sind B-Fahrstunden zusätzlich, das kann nicht die große Geldmenge ausmachen (und war auch früher so). Mehrjähriger Vorbesitz verlangt eine komplette neue Theorieausbildung. Und im Übrigen: Wenn die Gemeinde C-Scheine verschenken soll, müsste sie auch B-Scheine verschenken. Die braucht eine Fw doch auch, warum muß ich da mit meinem Privaten aushelfen? mkg hwk | ||||
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