Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional | 569954 |
Datum | 13.07.2009 20:18 MSG-Nr: [ 569954 ] | 7591 x gelesen |
Tach, Post!
Geschrieben von Kai RustWenn ich bei einer ehrenamtlichen Organisation den Führerschein C gemacht habe , hieß es damals ich müsste mich für 6 Jahre verpflichten, finde aber nix schriftliches darüber.
Wenn ich vor Ablauf dieser Zeit umziehe und mich dadurch in einer anderen ehrenamtlichen Organisation einfinde, muss ich den Führerschein zurückzahlen ???
Gab's da nicht mal ein Rechtsspruch das dies nicht gemacht werden darf?
Es gibt Urteile aus dem Arbeitsrecht, u.a. des Germania-Urteil (da gings um richtig viel Kohle für ein Bobby-Typerating und die anschließende Kaptiänsschulung), welche aber nicht 1:1 auf die Freiwillige Feuerwehr übertragbar sind.
Im Zweifel hat man irgendwo irgendwas unterschrieben, demzufolge einen Vertrag mit der Gemeinde ist zunächst mal zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verpflichtet.
MkG,
Christi@n
-------------------------------------------------
Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 13.07.2009 16:57 |
|
Kai 7R., RBK - NRW | |