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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 569958 | ||
Datum | 13.07.2009 20:25 MSG-Nr: [ 569958 ] | 7481 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Dass du im Anschluß an die Fahrprüfung für B gleich die Prüfung für C ablegen darfst. Wenn du um 10:00 Uhr die B-Prüfung erfolgreich bestanden hast, dann besitzt du um 10:05 Uhr zwar noch keine Fahrerlaubnis der Klasse B, hast aber die Vorraussetzung für deren Erteilung erfüllt und kannst direkt in die C-Prüfung gehen. Das die Ausbildung beider Klassen parallel stattfinden kann war mir bekannt, von "Klasse C schließt Klasse B ein" ist das aber dennoch ein meilenweiter Unterschied. Wenn, dann spart man sich ein paar Theoriestunden. Ob sich das preislich großartig auswirkt (die Theoriestunden sind ja häufig in der Grundgebühr der jeweiligen Klasse "drin") kann ich nicht beurteilen. Grüße Magnus | ||||
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