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Technische Richtlinie
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaTreppenhaus 8Stöckiges Wohnhaus7 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)570016
Datum13.07.2009 21:56      MSG-Nr: [ 570016 ]6636 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Peter OberheidenIst dies alles rechtens.
Ist das eine Frage? Wenn ja, dann kommt hier die Antwort: Es kommt darauf an. Rechtens nach/gegen was? Ich versuch mal die baurechtliche Sache etwas zu bewerten.
Was sagt denn die Baugenehmigung dazu?

Unwissend, von wann das Gebäude ist und wie es aussieht kann ggf. die Bauordnung NRW Auskunft geben.
Geschrieben von Peter OberheidenDa das Treppenhaus der Einzige Fluchtweg ist.
Dann hätten aber ein paar etwas lange vorher schon geschlafen. Kann es vielleicht sein, dass der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt wird? Oder ist der Treppenraum ein Sicherheitstreppenraum? Dann ist ein Rettungsweg baurechtlich zulässig.

Gemäß BauO NRW müssen in Treppenräumen Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Es steht nix drin, dass keine Prospekte nicht rumliegen dürften. Auch nicht, dass kein Abfalleimer drinstehen darf. Ist denn die erforderliche Rettungswegbreite gegeben? (erforderliche Breite siehe ggf. Treppen-Norm, so sie denn als Technische Baubestimmung in NRW bauaufsichtlich eingeführt ist. (Bin etz zu faul zum nachschaun)

Betrachtung nach GMV: Ist das ein Lagerraum oder ein Treppenraum? (--> ggf. fehlerhafte Raumplanung) Andererseits, was soll passieren?
Da wird man auch 10 Fachplaner, Gutachter und Sachverständige fragen können und 20 Meinungen erhalten. Grundsätzlich fängt der Zeitungsstapel nicht von selbst an zu brennen, also eher unkritisch. Der Abfalleimer birgt gewisse Risiken. Ganz aus ist es aber, wenn irgend ein Vollpfosten das vorbereitete Zeug ansteckt, aber diesen Fall sieht die BauO NRW nicht vor, das ist Restrisiko oder Betreiberrisiko.


Zusatzfrage:
Sind eigentlich schon die Briefkästen zulässig? Die mögen zwar aus Blech sein, aber der Inhalt könnte Anlass zur Sorge geben. Vielleicht darf man dann zum Begehen des Treppenraums auch nur noch nichtbrennbare oder schwerentflammbare Bekleidung anziehen;-)

Geschrieben von Peter OberheidenDes weiteren gibt es offen verlegte Leitungen im Treppenhaus vom Keller in EG. Die Leitungen gehören nicht zum Treppenhaus. Ist dies alles rechtens.
Das solltest Du doch als Kurzschlussmechaniker am Besten beurteilen können, da dies in Deiner Brandschutz-Bibel zu finden ist, in der LAR, Stand je nach bauaufsichtlicher Einführung. I.d.R. sind Leitungen, die nicht zum Betrieb des Treppenrams erforderlich sind, vom TR abzutrennen. Anforderung siehe wieder LAR und BauO NRW


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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