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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Treppenhaus 8Stöckiges Wohnhaus | 7 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 570043 | ||
Datum | 13.07.2009 22:55 MSG-Nr: [ 570043 ] | 6355 x gelesen | ||
Ob ein Hubrettungsgerät als zweiter Rettungsweg zulässig ist, hängt von der Höhe des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen ab. Das entscheidende Maß ist die Oberkante des fertigen Fussbodens. Ein Sicherheitstreppenraum ist ein Treppenraum in dem Feuer und Rauch nicht eindringen können: - außenliegend: Zugang über offenen Balkon - innenliegen: Zugang über Vorraum / Vorraum und Treppenraum mit Druckbelüftungsanlage Gruß Andreas | ||||
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