Die kleinteilige "Lagerung" in nichtbrennbarer Umhausung ohne eigene Zündquelle ist meiner Meinung nach in normalen und auch in Sicherheitstreppenräumen unbedenklich.
Beim Mülleimer muss man mal schauen wie die Treppenraum ausgebildet ist, aus welchem Material der Mülleimer besteht und ob z.B. täglich eine Leerung erfolgt. Streng formal müssen Retungswege jederzeit sicher zu benutzen sein und daraus kann man schlussfolgern das jegliche Brandlasten entfernt werden müssen. Konkret beschrieben ist der o.g. Fall aber nicht.
Übrigens, die Höhe bezog sich auf das Niveau des obersten Geschosses über der Geländeroberfläche. Ab 22 m Hochhaus, dadrunter kein Hochaus und es kann mit DLK & Co. angeleitet werden, wenn vorhanden.
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