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Thema | bei ausgelöstem Feuermelder Rolläden öffnen | 20 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 570735 | ||
Datum | 17.07.2009 13:36 MSG-Nr: [ 570735 ] | 5053 x gelesen | ||
Tach, Geschrieben von Christian Sedlbauer Entriegelt heißt also nur, dass nicht abgeschlossen ist... Also die Türe nur eingerastet ist. Das kann aber versicherungstechnisch genau zu dem Problem führen das die dann für den Schaden nicht aufkommen. Eingerastet ist nicht verschlossen! Lies dir die Vertragsbedingungen durch. Und frage vielleicht mal einen Versicherungsmenschen deines Vertrauens. Geschrieben von Christian Sedlbauer Das sollte also kein Problem sein :) Wie gesagt..das könnte aber zu einem Problem werden. Und lieber kläre das vorher ab als hinterher doof aus der Wäsche schauen zu müssen! Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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