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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Normbindung bei bezuschussten Fahrzeugen | 24 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 570933 | ||
Datum | 18.07.2009 20:08 MSG-Nr: [ 570933 ] | 5290 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Horcher Normbindung bei bezuschussten Fahrzeugen Vielleicht wird hier etwas durcheinander gebracht?? Normbindung?? was sol dass sein? Bei bezuschussten Fahrzeugen gibt es eine Zweckbindung. D.h. die Fördermittel müssen (anteilig) zurückgezahlt werden, wenn das Fahrzeug verkauft wird "oder einem anderen Verwendungszweck zugeführt" wird. Dass steht im Zuwendungsbescheid im "Kleingedruckten". Ob in BY 20 Jahre für ein Fz gelten, weiss ich nicht. In TH sind es 10 Jahre. Änderungen am Fz sind in diesem Zeitraum möglich, wenn der Verwendungszweck erhalten bleibt. Man muss halt nur einen Antrag stellen und gut begründen. (Um Aufschreie nach zuviel Bürokratie einzudämmen: Es geht darum, dass Steuermittel nicht verschwendet werden!) Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | ||||
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